STANDORT

Der Standort, der für dieses Projekt vorgesehen ist, befindet sich im erweiterten Zentrum von Vrnjačka Banja. Das Katastergrundstück Nr. 3033/1, Katastergemeinde Vrnjačka Banja, fällt in den allgemeinen Bebauungsplan von Vrnjačka Banja. Die Nutzung des Geländes ergibt sich direkt aus dem allgemeinen Regulierungsplan von Vrnjačka Banja, einschließlich der Kompatibilitätsbestimmungen. Das Katastergrundstück Nr. 3033/1, Katastergemeinde Vrnjačka Banja, befindet sich in der Zone GEMISCHTE NUTZUNG „M“. Da kein direkter Zugang zur öffentlichen Fläche besteht, wird es auch als geplante Nutzung von ÖFFENTLICHEN VERKEHRSFLÄCHEN behandelt. Die Umsetzung und Realisierung/Ausführung des Plans beinhalten die Erstellung eines städtebaulichen Projekts.

Der Standort (2939m2) befindet sich in der Pribački put-Straße. Es ist geplant, ein freistehendes Gebäude für kollektives Wohnen mit einem Erdgeschoss, einem ersten Stock und einem Dachgeschoss (Pr+1+Pk) mit insgesamt acht Wohneinheiten zu errichten. Darüber hinaus sollen sieben Reihenhäuser mit einem Erdgeschoss und einem ersten Stock (Pr+1) mit jeweils zwei Wohneinheiten (insgesamt 14 Wohneinheiten) errichtet werden. Für das Gebäude für kollektives Wohnen sind neun Parkplätze vorgesehen, darunter ein Parkplatz für Menschen mit Behinderungen sowie ein innerer Fahrzeug-Fußgänger-Zugang. Für die Reihenhäuser ist ebenfalls eine interne Fahrzeug-Fußgänger-Zufahrtsstraße vorgesehen, sowie ein Parkplatz für jede Wohneinheit (vor jedem Gebäude), insgesamt 14 Parkplätze. Alle geplanten Gebäude auf dem Grundstück sind als Neubauten vorgesehen, da das betreffende Grundstück bisher nicht bebaut ist.

Das betreffende Grundstück verfügt über die erforderliche Fläche, Breite und Form, um den Bau der vorgesehenen Gebäude gemäß den Bauvorschriften und technischen Standards zu ermöglichen. Das Grundstück ist von Westen nach Osten ausgerichtet, wobei sich auf der östlichen Seite das Katastergrundstück Nr. 3033/4, Katastergemeinde Vrnjačka Banja (im Besitz des Investors), befindet, das einen Zugang zum öffentlichen Bereich, insbesondere zum Verkehrsraum, ermöglicht.

Auf dem dafür vorgesehenen Grundstück, auf dem der Bau der Gebäude geplant ist, ist gemäß den allgemeinen Bauvorschriften eine Durchfahrt von mindestens 2,5 m Breite für den Zugang in die Tiefe des Grundstücks neben den Gebäuden vorgeschrieben. Die Breite der privaten Durchfahrt für Grundstücke ohne direkten Zugang zu einer öffentlichen Straße muss mindestens 3,0 m betragen. In diesem Fall erfolgt der Zugang zur öffentlichen Straße über das Katastergrundstück Nr. 3033/4, Katastergemeinde Vrnjačka Banja, mit einer Breite von 4,0 m auf den asphaltierten Pribački put.

Auf der östlichen Seite grenzt das Katastergrundstück Nr. 3033/1, Katastergemeinde Vrnjačka Banja, über eine Länge von 4,30 m an das Katastergrundstück Nr. 3033/4, Katastergemeinde Vrnjačka Banja, über das ein Zugang zur öffentlichen Fläche (Zugang) realisiert wird, sowie über eine Länge von 14,02 m + 15,86 m = 29,88 m an das Katastergrundstück Nr. 3033/2, Katastergemeinde Vrnjačka Banja.

Auf der südlichen Seite grenzt das Katastergrundstück Nr. 3033/1, Katastergemeinde Vrnjačka Banja, über eine Länge von 11,85 m + 24,00 m + 17,84 m + 10,77 m + 34,50 m = 98,96 m an das Katastergrundstück Nr. 3038, Katastergemeinde Vrnjačka Banja.0

Auf der westlichen Seite grenzt das Katastergrundstück Nr. 3033/1, Katastergemeinde Vrnjačka Banja, über eine Länge von 5,93 m + 12,56 m = 18,49 m an das Katastergrundstück Nr. 3226/4, Katastergemeinde Vrnjačka Banja. Das benachbarte Grundstück ist mit einem Gebäude mit Erdgeschoss und erstem Stock (P+1) bebaut.

Auf der nördlichen Seite grenzt das Katastergrundstück Nr. 3033/1, Katastergemeinde Vrnjačka Banja, über eine Länge von 8,44 m + 38,03 m + 22,48 m + 11,80 m + 30,53 m = 111,28 m an das Katastergrundstück Nr. 3032, Katastergemeinde Vrnjačka Banja